Von Dr. Helmut Brocke

Korruptionsprävention der deutschen Sportverbände

Waage-Trophäe

Dr. Helmut Brocke ist Rechtsanwalt und war 15 Jahre Stadt- und Oberkreisdirektor in NRW sowie 10 Jahre Leiter des Geschäftsbereichs Public Sector der Staatsbank WestLB. Er arbeitete für internationale Organisationen und gehörte dem Führungs-kreis von Transparency Deutschland an.

Erscheinungsformen der Korruption im Sport

Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen die Sportverbände und Sportvereine in Deutschland ergreifen, um Korruption zu verhindern oder zu erschweren.

Sportverband bezeichnet hier den Zusammenschluss von selbständigen Vereinen.Er unterscheidet sich vom einzelnen Verein dadurch, dass seine Mitglieder nur die Vereine umfasst, nicht hingegen deren einzelne Mitglieder. Korruptes Verhal-ten kann innerhalb des Sports und in dessen Umfeld in vielfältiger Weise auftreten und von verschiedenen Akteuren vorgenommen werden, zu nennen sind hier insbe-sondere Sportler und Sportlerinnen, Trainer und Trainerinnen, Betreuer und Betreue-rinnen, Vereinsärzte und Vereinsärztinnen und ehrenamtliche und hauptamtliche Funktionäre.

Im deutschem Recht ist der Begriff Korruption nicht gesetzlich definiert. Bad Go-nernance in einem Verband oder Verein bedeutet nicht automatisch Korruption. Good Governance ist ein Führungsprinzip, das sowohl die Grundsätze einer transparenten, verantwortlichen, partizipativen Führungskultur als auch die Prävention jeglicher Art von Fehlverhalten umfasst. Nach einer Definition von Transparency International, die weltweit Anwendung findet und auch hier zugrunde gelegt wird, geht es um ein indivi-duelles Fehlverhalten. Korruption ist danach der Missbrauch anvertrauter Macht zum eigenen Nutzen oder Vorteil. Auch die Annahme immaterieller Vorteile oder die Vor-teilsnahme zu Gunsten Dritter, z.B. Freunde und Freundinnen oder Verwandte, fallen in den Bereich Korruption. Unerheblich ist dabei, ob es sich bei den Aktivitäten um Straftatbestände handelt, Integrität beginnt nicht an der Strafrechtsgrenze.

Korruption geschieht meist im Verborgenen und ist daher nur schwer zu erkennen und nachzuweisen. Auf den ersten Blick gibt es weder Schaden noch ein offensicht-liches Opfer. Korruption ist oft ein schleichender Prozess, den man auch mit dem Begriff „Anfüttern“ beschreiben kann. Was mit der Einladung zu einer Tasse Kaffee beginnt, kann im Laufe der Zeit zu einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Ge-ber bzw. der Geberin und Nehmer bzw. Nehmerin dieser Vergünstigungen führen.

Auch in Deutschland gibt es nachgewiesene Beeinflussungen von Fußballspielen durch Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen, Koppelungsgeschäfte von sportlichen Wettkämpfen mit Sportmannschaften oder die Verquickung von sportlichen Wett-kämpfen mit Wirtschaft und Politik. Zu den häufigsten Erscheinungsformen im Sport werden die Felder des Dopings, Matchfixings, der Vergabesachen, des Sponsorings und der Hospitality gezählt.

Doping ist ein Verfahren, bei dem Mittel eingesetzt werden, die zu einer unnatürlichen Leistungssteigerung im Sport führen. Unter Matchfixing kann die Manipulation von Sportereignissen verstanden werden. Unter dem Begriff der Vergabesachen sind die Vergabe von Aufträgen (bspw. Veranstaltungen) oder Rechten (bspw. Übertragungsrechten gemeint, die in einem Wettbewerb mehreren Teilnehmenden angeboten werden.

Sponsoring wird definiert, dass Geld oder geldwerte Vorteile durch Unternehmen und/oder Organisationen im sportlichen Bereich vergeben werden, damit aber zugleich eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Unter den Begriff Hospitality fallen bspw. Einladungen zu Sportereignissen, verbunden mit Plätzen in der VIP-Lounge, Catering, persönlicher Betreuung und Präsenten, welche Sportvereine gerne potentiellen Sponsoren aus der Wirtschaft, aber auch Vertretern des Staates und der Kommunen anbieten.

Regularien zu Ethik und Good Governance

Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung und Prävention im deutschen Sport spielt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Der DOSB befasst sich seit 2013 intensiv mit dem Thema Integrität im Sport und hat zu Good Governance und Ethik ein eigenes System und für die Mitgliedsverbände ein Konzept „Good Governance im deut-schen Sport“ erarbeitet, das den Mitgliedsverbänden zur entsprechenden Anwendung empfohlen wird. Das Konzept des DOSB enthält allerdings keinerlei Verpflichtung und wurde von Verbänden und Vereinen in jeweils angepasster Form nur selektiv und unzureichend umgesetzt.

Der Sport zählt mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in knapp 90.000 Sportverei-nen, er ist die größte Bürgerbewegung Deutschlands. Zum DOSB gehören 100 Mit-gliedsorganisationen. Der DOSB ist die Beratungs- und Servicestation seiner organi-satorisch, finanziell und fachlich selbstständigen Mitgliedsorganisationen. Er vertritt ihre Interessen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union, Bund, Ländern und Gemeinden, den Kirchen und in allen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bereichen.

Für alle Sportverbände und Sportvereine weltweit gelten die vier Prinzipien des Inter-nationalen Olympischen Komitees: Integrität, Transparenz, Partizipation und Verantwortlichkeit. Sie sollen Grundlage für alle Handbücher, Regularien und Richtlinien der nationalen Verbände und Vereine sein.

Bei der Integrität geht es im Kern darum, dass das Handeln mit den eigenen Werten des Verbandes/Vereins übereinstimmt – also um glaubwürdiges Handeln. Dazu tragen die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Standards (Regeltreue) und eine von persönlichen Interessen und Vorteilen unabhängige Entscheidungsfindung bei.

Eng mit Integrität verbunden ist das Prinzip der Transparenz, um das Handeln nachvoll-ziehbar zu machen und auf diese Weise das Vertrauen gegenüber dem Verband/Verein und den handelnden Personen zu stärken. So kann auch dem Anschein von Machtmissbrauch und Interessenkonflikten entgegengewirkt werden.

Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht bedeutet, Verantwortung zu überneh-men, über das Handeln für den Verband/Verein Rechenschaft abzulegen und damit für etwas einzustehen. Das Prinzip Partizipation und Einbindung bezieht sich auf das Zusammenspiel des Verbandes/Vereins mit seinen wichtigsten Anspruchsgruppen („Stakeholdern“). Ziel ist es, die Interessen und Anliegen der Betroffenen zu berücksichtigen und unterschiedliche Positionen in die Entscheidungen und Beschlüsse einzubeziehen.

Der Ethik-Code des DOSB von 2013 bildet einen übergeordneten ethischen Orientierungsrahmen, in dem Werte und Grundsätze definiert sind, die das Verhalten und den Umgang innerhalb des Verbandes und gegenüber Außenstehenden bestimmen.

Werte garantieren aber noch kein integres Verhalten auch in schwierigen Situationen. Deshalb bedarf es konkreter Verhaltensvorgaben. Die Good Governance Regularien des DOSB von 2018/2020 wurden in Zusammenarbeit mit Transparency International Deutschland und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet und setzen in ihrem Abschnitt "Verhalten im Geschäftsverkehr" den übergeordneten Orientierungsrahmen in konkrete Verhaltensrichtlinien für Mitglieder und Funktionäre um.

Verbot der Annahme und Gewährung von Vorteilen

Zur Korruptionsprävention sind hier vor allem jene Verhaltensanweisungen des DOSB relevant, welche die Annahme von Geschenken und Einladungen sowie Vorteilsgewährungen an Dritte betreffen, entsprechende Anweisungen finden sich auch in den Regularien der Mitgliedsverbände und der Vereine, soweit sie das Konzept des DOSB umsetzen:

Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Sportverband für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Im Zweifelsfall ist ein Geschenk oder eine sonstige Zuwendung abzulehnen.

Geschenke von Mitgliedsunternehmen, sonstigen Sportverbänden, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern des Sportverbandes/-vereins dürfen nur im Rahmen des "soziale Adäquaten" angenommen werden. Der Richtwert zur Beurteilung der Sozialadäquanz ist in Deutschland aus steuerlichen Gründen ein Geldwert von 44 €. Geldgeschenke sind ausnahmslos untersagt.

Einladungen von Dritten dürfen nur in transparenter Weise angenommen werden. Bei Einladungen zu Sportveranstaltungen ist zwischen Dienst- bzw. Repräsentationster-minen und Einladungen mit (überwiegendem) Freizeitwert zu differenzieren. Letztere sind im Zweifelsfall abzulehnen. Einladungen zum Essen oder zu Veranstaltungen müssen angemessen sein und im Rahmen der üblichen Zusammenarbeit stattfinden.

Die Regelungen zu „Geschenke und sonstige Zuwendungen“ und „Einladungen“ gelten entsprechend für Geschenke, sonstige Zuwendungen und Einladungen, die der Sportverband bzw. dessen ehrenamtliche und hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Repräsentanten und Repräsentantinnen von Politik und Verwaltung, Mit-gliedsorganisationen, sonstigen Sportverbänden/Sportvereinen, Kunden und Kundinnen, Lieferanten und Lieferantinnen, Dienstleistern und Dienstleisterinnen oder ande-ren Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen gewährt.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention (Compliance)

Das verbandsrechtliche Verbot, Vorteile anzunehmen bzw. zu gewähren, bildet die Grundlage für alle Maßnahmen der Compliance. Compliance bedeutet die Gesamt-heit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Verban-des/Vereins, seiner Untergliederungen, seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (hauptamtliche und ehrenamtliche) sowie seiner Vereinsmitglieder im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote sowie sonstiger Pflichten im Verbands-/Vereinslebens begründen.

Eine Pflicht zur Compliance kann aus der Leitungspflicht des Vorstandes eines Ver-bandes bzw. eines Vereins abgeleitet werden. Die Erreichung des Verbands-/Vereinszwecks dient der Abwehr von Schäden und somit dem Interesse des Ver-bandes/Vereins.

Sämtliche Vereine und Verbände, unabhängig von Größe und Or-ganisationsstruktur, haben Compliance-Maßnahmen zur Schadensabwehr zu treffen. Der konkrete Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist dabei im Einzelfall zu be-stimmen. Der Vorstand selbst ist besonders verpflichtet, die Regelungen und Maßnahmen zur Prävention konsequent zu beachten (tone from the top).

An erster Stelle steht für Vereine und Verbände eine Risikoanalyse, um die besonders anfälligen Gefahrenherde zu identifizieren. Bei Sportverbänden/-Vereinen besteht vor allem das Risiko der passiven Korruption, wo Funktionäre von Außenstehenden bestochen werden, um Einfluss auf die Entscheidungsprozesse des Verbandes/Vereins zu erhalten. Daneben gibt es Bereiche, die je nach Sport- und Verbands-art spezifische Risiken für Korruptionsmuster aufweisen.

Die Entscheidungen für den Verband/Verein sind unabhängig von persönlichen Interessen und Vorteilen zu treffen. Auch der bloße Anschein sachfremder Überlegungen muss vermieden werden. Bei Konflikten einzelner Personen erfolgen Anzeige und Klärung des weiteren Mitwirkens.

Damit Anti-Korruptionsmaßnahmen wirken, ist der Verband/Verein verantwortlich für die Information und Sensibilisierung aller Mitglieder und Mitarbeiter und Mitarbeiterin-nen. Zu diesem Zweck führt der Verband/Verein Schulungen durch, diskutiert und kommuniziert die Prinzipien des Verbandes/Vereins in Zusammenhang mit der Kor-ruption.

Alle Spenden, die ein Sportverband/Sportverein an Dritte gewährt, müssen transpa-rent sein und dokumentiert werden. Alle eingehenden (Geld-)Spenden in welcher Höhe auch immer sind zu quittieren und zu dokumentieren. Jede Vereinbarung über eine Sponsoringleistung muss schriftlich festgehalten und insbesondere Art und Um-fang der Leistungen des Sponsors und des Sportverbandes regeln.

Hauptamtliche Mitarbeiter/innen und ehrenamtliche Funktionsträger und Funktions-trägerinnen sind aufgefordert, im Zusammenhang mit der Einhaltung der Grundsätze einer guten Verbandsführung mögliche Verstöße zu melden. Alle Informationen wer-den sorgsam und vertraulich behandelt.

Hinweise können bei einer zuständigen Stel-le, etwa bei einer Ethik-Kommission, bei einer externen Ombudsstelle oder bei einer internen Vertrauensperson erfolgen. Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen dürfen wegen der Meldung keine Nachteile erleiden.

Damit in Verbänden/Vereinen mit mehr oder höheren Risiken auf Fehlverhalten angemessen, das heißt abgestuft, reagiert werden kann, müssen mögliche Sanktionen sowie Verfahren und Zuständigkeiten in der Satzung des Verbandes/Vereins verankert sein.

Allgemeine Feststellungen zu Korruption und Prävention im Sport

Auch in Deutschland gibt es im Sport und seinem Umfeld Korruption – einzelne Fälle haben großes Aufsehen erregt und die Menschen empört. Korruption stellt jedoch kein grundsätzliches Problem des Sports dar, das in dieser Sphäre stärker oder häu-figer aufträte als in anderen Bereichen. Allerdings sind die Öffentlichkeit und die Me-dien auf den Sport stark fokussiert und ein Widerspruch zwischen selbstauferlegtem Anspruch von Integrität, Transparenz und Fairness und sportpolitischer Wirklichkeit wird mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt.

Der organisierte Sport legt größten Wert auf die Wahrung der Autonomie des Sports. In Deutschland sind die Verbände grundsätzlich selbst verantwortlich, alle Regularien zu erlassen und Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption zu verhindern oder zu er-schweren. Insoweit haben sich die Sportverbände mit dem Deutschen Olympischen Sportbund eine Institution geschaffen, die Service-Leistungen für die Verbände in Bezug auf Regularien zur Korruptionsprävention erbringt.

Der Staat und die Kommunen unterstützen den Sport primär mit finanziellen Mitteln zur Förderung der autonomen Strukturen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellte in einer Erklärung vom 15.09.2020 fest: „Das BMI fördert den Spitzen-sport, wenn die Sportverbände und -vereine alles Erforderliche getan haben, um einen doping-, manipulations-, korruptions- und gewaltfreien Sport zu gewährleisten. Nur ein fairer und regelkonformer Sport verdient die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand.“

Falsch verstandene Loyalität und das Bestreben, vorrangig den eigenen Ver-band/Verein bzw. die Sportart zu schützen, führen oftmals zu nur halbherzigem Umgang mit korrupten Vorgängen oder sogar zum Wegschauen, Verschweigen, Vertuschen. Interne Kontrollstellen, Vertrauenspersonen und Ethik-Kommissionen befassen sich nicht ausreichend mit dem individuellen Fehlverhalten von Funktionär und Funktionär innen und Sportler und Sportlerinnen und werden oft nur für mehr oder weniger alltägliche Streitereien im Verband/Verein in Anspruch genommen.

Es gibt immer noch einen großen Kommunikations- und Erklärungsbedarf zu den Gefahren der Korruption im deutschen Sport, klar definierte Prozesse sowie Schu-lungen für Ehrenamtliche und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen der Sport-Organisationen sind erforderlich.

Nicht nur Athleten und Athletinnen, Trainer und Trainerinnen und Betreuer und Betreuer und Betreuerinnen, sondern auch Präsi-dien, Vorstände sowie weitere Funktionsträger und Funktionsträgerinnen müssen in Präventionsprogramme zur Korruption und ihren Handlungsfeldern wie Doping, Spielmanipulation, sexualisierter Gewalt usw. einbezogen werden.

Nach dem deutschen Strafgesetzbuch ist die Vorteilsgewährung und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108 e StGB), Amtsträgern (§§ 331 ff StGB) strafbar, besondere Umsicht ist also bei der Einladung von Politikern und Politikerinnen und Amtsträgern und Amtsträgerinnen zu zeigen.

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Privatper-sonen im geschäftlichen Verkehr (§§ 298,299 StGB) setzt tatbestandlich voraus, dass ein Wettbewerbsverhältnis im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen vorliegt. Die Privatbestechung ist allerdings als ein Antragsdelikt gestaltet; die Strafverfol-gungsbehörden werden bei einem Verdacht nicht von sich aus tätig, sondern erst nach einem Strafantrag.

Korruption ist ein sehr schwieriger Straftatbestand, da immer zwei Personen, nämlich der Geber und die Geberin und der Nehmer und die Nehmerin eines Vorteils zu-sammenwirken. Wenn sich beide Täter und Täterinnen einig sind, so ist die Straftat selten nachzuweisen.

Auch in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft in Korruptions-strafsachen häufig überfordert. Erfolgreicher ist die Justiz bei der Verfolgung von sogenannten Begleitdelikten der Korruption wie Betrug (§ 263 StGB, Untreue (§ 266 StGB), Spielmanipulation (§§265c, 265d StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Außerhalb des Strafgesetzbuchs sind noch die Steuergesetze (Steuerhinterziehung), das Geldwäschegesetz oder das Antidopinggesetz zu nennen.

Eine Gefahr für einen integren, fairen Sport stellt heute die verstärkte Kommerziali-sierung dar, die fast alle Sportarten erfasst und nicht immer ausreichend reglemen-tiert ist. Dies öffnet den Einfluss für solche Akteure im und im Umfeld des Sports, die mit Entscheidungskompetenzen und Handlungsspielräumen ausgestattet sind – und macht Korruption im Sinne des Missbrauchs anvertrauter Macht zum eigenen Vorteil oder zum Nutzen Dritter möglich.

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Quellen

Deutscher Olympischer Sportbund: Ethik-Code des DOSB, 2013
Deutscher Olympischer Sportbund: Good Governance im deutschen Sport, Broschü-re, 2015
Deutscher Olympischer Sportbund: Good Governance Regularien, Stand 2020
Deutscher Olympischer Sportbund: Interessenregister – Präsidium und Vorstand, befindet sich gegenwärtig in der Erstellung, Stand 2022
Deutscher Olympischer Sportbund: Muster-Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit, 2015
Deutscher Olympischer Sportbund: Schutz von Hinweisgeber/innen, Stand 2020
Deutscher Olympischer Sportbund: Verfahrensordnung der Ethik-Kommission des DOSB, 2019
Emrich, Eike/Gassmann, Freya, Korruption und Sport, in: Peter Graeff/Tanja Rabl (Hrsg.), Was ist Korruption?, Baden-Baden, 2019, S. 134–164
Gassmann, Freya/Koch, Michael: Korruption im Sport – auch eine Gefahr für den Sport, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) 19-20/2021, Bundeszentrale für poli-tische Bildung, Bonn, 2021
Interpol: Corruption in Sport, https://www.interpol.int/Crimes/Corruption/Corruption-in-sport
Leitfaden Deutsche Fußball-Liga und Deutscher Fußball-Bund zu VIB-Tickets mit Selbstverpflichtungserklärung für Sponsoren, Veranstaltern und Eingeladenen
Reitmaier, Angela/Schenk, Sylvia: Good Governance im Sportverein, Leitfaden von Transparency Deutschland, Berlin 2020, S. 4 ff, download unter Publikationen www.transparency.de
Schenk, Sylvia: Kriterien für Good Governance in den deutschen Spitzenverbänden, Transparency International Deutschland, Arbeitsgruppe Sport, Berlin, 2021
Vlaudet, Marie: Korruption und Compliance im Sport. Gegenstand, Umfang und Fol-gen der Korruptionspräventionspflicht im Sportverein, Frankfurt a. M., 2021
Wikipedia: Sportgericht, https://de.wikipedia.org/wiki/Sportgericht