Hammer-Waage-Paragraph
Von Prof. Dr. Reinhard Gaier

Prof. Dr. Reinhard Gaier ist Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Das in nationales Recht überführte Völkervertragsrecht kann innerstaatliche Gerichten nicht nur zur Berücksichtigung internationaler Menschenrechtskonventionen verpflich-ten, sondern den Richterinnen und Richter auch Möglichkeiten eröffnen, um den Schutz der Menschenrechte zu stärken. Verpflichtungen schaffen auf diese Weise auch Optionen. Dies soll im Folgenden näher untersucht werden.

Waage-Trophäe
Von Dr. Helmut Brocke

Dr. Helmut Brocke ist Rechtsanwalt und war 15 Jahre Stadt- und Oberkreisdirektor in NRW sowie 10 Jahre Leiter des Geschäftsbereichs Public Sector der Staatsbank WestLB. Er arbeitete für internationale Organisationen und gehörte dem Führungs-kreis von Transparency Deutschland an.

Erscheinungsformen der Korruption im Sport

Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen die Sportverbände und Sportvereine in Deutschland ergreifen, um Korruption zu verhindern oder zu erschweren.

Sammelbox für Geld-Geld-Grüne Pflanzen
Von Yorck Diergarten

Yorck Diergarten* ist Referent für die Investitionsgarantien im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

1. Einleitung

Die COVID-19-Pandemie hat zu einem starken Einbruch der weltweiten Investitionsflüsse geführt und zugleich viele der in den letzten Jahren erzielten Fortschritte bei der Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs)

Buch-Lexikon-Brille
Von Prof. Dr. Klaus Meßerschmidt

Prof. Dr. Klaus Meßerschmidt ist apl. Prof. an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und lehrt Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg. Seit seiner Habilitation über Gesetzgebungsermessen im Jahre 1999 (Veröffentlichung im Jahr 2000 im Berlin Verlag) hat er wiederholt in deutscher und englischer Sprache über Fragen der Gesetzgebung publiziert. Einen weiteren Forschungs- und Veröffentlichungsschwerpunkt bildet das europäische und deutsche Umweltrecht. Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einführung

Die Gesetzgebungslehre ist über ihre Verankerung in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen hinausgewachsen und findet im Zuge der Globalisierung von Wirtschaft und Recht inzwischen auch internationale Beachtung. Ihre Facetten, namentlich die gesetzestechnisch ausgerichtete Legistik, werden deshalb vorgestellt.

Gebäude Bundesverfassungsgericht
pixabay_Karlsruhe_BVerfG
Von Prof. Dr. Michael Eichberger

Prof. Dr. Michael Eichberger war bis 2018 Richter des ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 2004 ist er auch Honorarprofessor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und gelegentlich als Experte im Auftrag der IRZ tätig.

 Das Bundesverfassungsgericht genießt seit Jahren hohes Ansehen und Vertrauen in der Bevölkerung. Das hängt nicht zuletzt mit dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde zusammen.

Paragraph auf Tablet
pixabay-E-Apostille
Von Dr. Torsten Jäger

Dr. Torsten Jäger ist seit 2012 Notar, seit 2020 Notar in Landau in der Pfalz. Er ist Mitglied der Länderkontaktgruppe der Bundesnotarkammer und zuständig für das französischsprachige Afrika. In 2011/2012 war er als juristischer Berater beim Rat der Notariate der EU tätig.

 Im Oktober 2021 wird das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation2 60 Jahre alt. Die Welt hat sich seit-dem weiterentwickelt, insbesondere die Technik. Dieser Beitrag soll den Grundgedanken des Übereinkommens in Erinnerung rufen und ins Verhältnis zu neueren Bestrebungen aufgrund technologischen Fortschritts wie der E-Apostille setzen.

Verbraucherschutz in Europa
Digitalisierung_pixabay
Von Dr. Dorothee Weckerling-Wilhelm

Frau Dr. Weckerling-Wilhelm ist als Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für Verbraucherinformation, Lebensmittelrecht und Produktsicherheit. Im Rahmen der inter-minteriellen Zusammenarbeit ist sie als Expertin immer wieder für die IRZ tätig.

Der Verbraucherschutz in Deutschland hat eine vergleichsweise lange Geschichte. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Regelungen geschaffen, wie etwa sinnvoll, sparsam und ergiebig zu haushalten sei oder auch, welche Produkte in welcher Form gesundheitsfördernd oder besonders nahrhaft seien.

schwarz-weiß Bild mit Justitia mit verbundenen Augen, Büchern und Globus auf Schreibtisch
Justitia_pixabay
Von Prof. Dr. Reinhard Gaier

Prof. Dr. Reinhard Gaier war bis 2016 Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit Ablauf seiner Amtszeit als Bundesverfassungsrichter ist er als Jurist weiterhin in anwaltliche Tätigkeiten eingebunden.

Einleitung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – bisweilen auch Übermaßverbot genannt (vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. (2020), Art. 20 Rn. 112 m.w.N.) – hat im deutschen Verfassungsrecht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine überragende Bedeutung erlangt.

Untersuchungszelle hinter Gittertür
pixabay_Gefängnis
Von Pascal Décarpes

Pascal Décarpes ist Kriminologe, Dozent und Berater für Strafjustiz und Strafvollzug. Im Auftrag der IRZ e.V. ist er als Experte im Bereich des Strafrechts und Strafvollzugs zur Unterstützung von Strafrechtsreformprozessen tätig. Sein Beitrag ist eine Zusammenfassung eines Aspekts seines Vortrags im Rahmen der Online-Veranstaltung "Alternative Strafen und ALternativen zur Untersuchungshaft" vom 30. September 2020.

Einleitung

Die Strafaussetzung zur Bewährung ist eine im deutschen Strafrechtssystem weit verbreitete Praxis, die Straffälligen und deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sehr geläufig ist 1, da es sich um eine Rechtspraxis handelt, die als Mittel zur Rückfallprävention international anerkannt ist 2.

Symbol Paraphraph auf grauem Hintergrund
pixabay_Paragraph
Von Stefan Schlotter

Stefan Schlotter ist als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main tätig und als Experte in den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzug in zahlreichen Projekten der IRZ e.V. aktiv. Sein Beitrag ist eien Zusammenfassung seines Vortrags der Onlineveranstaltung vom 20. Mai 2020.

Ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen stellt die aktuelle Infektionskrise die Strafjustiz in Tunesien wie in der Bundesrepublik Deutschland vor ähnlich strukturierte Probleme: sie muss sich nicht nur mit erschwerten oder geänderten Abläufen im eigenen Betrieb auseinandersetzen, die beispielsweise zu einer verstärkten Digitalisierung drängen, sondern sieht sich auch neuen Formen der Delinquenz gegenüber, die aus der Krise heraus entstehen.

Mann berührt Touchscreensymbole
pixabay_Globalisierung
Von Stefan Schlotter

Stefan Schlotter ist als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main tätig und als Experte in den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzug in zahlreichen Projekten der IRZ e.V. aktiv. Sein Beitrag ist eine Zusammenfassung seines Vortrags einer Online-eranstaltung vom 20. Mai 2020.

Zeiten, in denen zur Eindämmung einer infektiösen Krankheit persönliche Kontakte auf ein Minimum reduziert werden, stellen besondere Anforderungen an eine Justiz, die seit je, jenseits von allen „greifbaren“ Beweismitteln, vom persönlichen Austausch und vor allem dem persönlichen Eindruck lebt und diesen zur erfolgreichen Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt.

Weltkugel mit Schutzmaske
pixabay_Corona_Maske
Von Prof.Dr. Michaela Wittinger

Prof. Dr. Michaela Wittinger ist Professorin für Öffentliches Recht (insbesondere Staats- und Europarecht) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim sowie als Expertin für Staats-, Verfassungs- und Europarecht im Auftrag der IRZ e.V. zur Unterstützung der Rechtsreformen in Transformationsstaaten tätig. Ihr Beitrag ist eine Zusammenfassung ihres Vortrags im Rahmen einer Online-Veranstaltung vom 20. Mai 2020 entstanden.

 Staatliches Handeln in COVID-19-Krisenzeiten wirft verfassungsrechtlich vielfältige Fragestellungen auf: Ist es zulässig, dass die Exekutive – Bundesministerien und Landesregierungen bzw. Landesministerien – ermächtigt werden, durch COVID-19-Rechtsverordnungen und darauf basierenden Maßnahmen weitreichend in die Grundrechte einzugreifen?