Gebäude Bundesverfassungsgerichtt
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Von Prof. Dr. Michael Eichberger

Prof. Dr. Michael Eichberger war bis 2018 Richter des ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 2004 ist er auch Honorarprofessor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und gelegentlich als Experte im Auftrag der IRZ tätig.

 Das Bundesverfassungsgericht genießt seit Jahren hohes Ansehen und Vertrauen in der Bevölkerung. Das hängt nicht zuletzt mit dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde zusammen.

Richter Utensilien - Hammer und Waage
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Von Khitem Jemai

 Khitem Jemai ist Verwaltungsrichter und Mitglied der Kassationskammer am tunesischen Verwaltungsgericht.

Wer die tunesische Verwaltungsrechtsprechung aufmerksam verfolgt, erkennt, dass die Verwaltungsjustiz über einen breit gefächerten Zuständigkeitsbereich verfügt und ihre Rechtsprechung eine Entwicklung durchlaufen hat.

schwarz-weiß Bild mit Justitia mit verbundenen Augen, Büchern und Globus auf Schreibtisch
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Von Faycel Bouguera

Faycel Bouguera ist Verwaltungsrichter und dort Mitglied der Kassationskammer. Er ist zudem Mitglied der Kommunikations- und Presseabteilung des tunesischen Verwaltungsgerichts, Universitätsdozent und Doktorand im Öffentlichen Recht.

 Im Brief über das Richterwesen des Kalifen Umar ibn Al-Chattab an seinen Statthalter Abu Musa Al-Asch‘ari heißt es: „Denn es nützt nichts, über ein Recht zu sprechen, wenn es keine Geltung hat“.1

Buch und Brille auf Schreibtisch
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Von Faycel Bouguera

Faycel Bouguera ist Verwaltungsrichter und dort Mitglied der Kassationskammer. Er ist zudem Mitglied der Kommunikations- und Presseabteilung des tunesischen Verwaltungsgerichts, Universitätsdozent und Doktorand im Öffentlichen Recht.

 Die Bewegungsfreiheit ist eines der wichtigsten in der Verfassung garantierten Freiheitsrechte. So heißt es in Artikel 24 der tunesischen Verfassung vom 27. Januar 2014: „Jeder Bürger hat das Recht auf Wahl seines Wohnsitzes, auf Freizügigkeit innerhalb des Landes und das Recht, das Land zu verlassen.“

schwarz-weiß Bild mit Justitia mit verbundenen Augen, Büchern und Globus auf Schreibtisch
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Von Prof. Dr. Reinhard Gaier

Prof. Dr. Reinhard Gaier war bis 2016 Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit Ablauf seiner Amtszeit als Bundesverfassungsrichter ist er als Jurist weiterhin in anwaltliche Tätigkeiten eingebunden.

Einleitung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – bisweilen auch Übermaßverbot genannt (vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. (2020), Art. 20 Rn. 112 m.w.N.) – hat im deutschen Verfassungsrecht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine überragende Bedeutung erlangt.

Weltkugel mit Schutzmaske
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Von Prof.Dr. Michaela Wittinger

Prof. Dr. Michaela Wittinger ist Professorin für Öffentliches Recht (insbesondere Staats- und Europarecht) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim sowie als Expertin für Staats-, Verfassungs- und Europarecht im Auftrag der IRZ e.V. zur Unterstützung der Rechtsreformen in Transformationsstaaten tätig. Ihr Beitrag ist eine Zusammenfassung ihres Vortrags im Rahmen einer Online-Veranstaltung vom 20. Mai 2020 entstanden.

 Staatliches Handeln in COVID-19-Krisenzeiten wirft verfassungsrechtlich vielfältige Fragestellungen auf: Ist es zulässig, dass die Exekutive – Bundesministerien und Landesregierungen bzw. Landesministerien – ermächtigt werden, durch COVID-19-Rechtsverordnungen und darauf basierenden Maßnahmen weitreichend in die Grundrechte einzugreifen?